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Zum Bausparguthaben werden alle Bauspareinlagen gerechnet. Es setzt sich aus den Spareinzahlungen, Zinsen, Bausparprämien sowie gegebenenfalls vermögenswirksamen Leistungen und der Arbeitnehmersparzulage zusammen. Mit Annahme der Zuteilung durch den Bausparer wird das Bausparguthaben ausbezahlt.
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