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Allgemeiner Begriff für einen durch Verarbeitungs-, Konstruktions- und/oder Materialfehler entstandenen Schaden an einem Bauwerk. Die Feststellung, ob ein Bauschaden vorliegt, erfolgt fast immer unter Hinzuziehung eines Sachverständigen. Die Feststellung, wer für einen Bauschaden verantwortlich ist, ist immer dann problematisch, wenn der Bauherr weite Teile seines Hauses in Eigenleistung erbracht hat. Im Fertighausbau und beim Bau durch einen Generalunternehmer hat es derjenige, der einen Bauschaden reklamiert, nur mit einer Partei zu tun, die er haftbar machen kann. Im konventionellen Massivbau schiebt nicht selten ein Handwerker die Schuld auf den anderen, so dass jahrelange Prozesse mit unterschiedlichsten Gutachten die Folge sein können.
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