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Baurundholz bezeichnet nur geschältes ("entrindetes"), nicht geschnittenes rundes Holz. Die Gütebedingungen und die Sortierung sind in der DIN 4074-2 festgelegt. Wegen des durchgehenden Faserverlaufs dürfen gem. DIN 1052-1 bei Rundholz mit ungeschwächter Randzone die zulässigen Biege- und Druckspannungen (parallel zur Faser) um 20 % erhöht werden.
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