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Der Bauleitplan bestimmt die bauliche und sonstige Nutzung der Flächen einer Gemeinde. Die Aufstellung des Plans liegt in der Hoheit der Gemeinden und ist damit ein wichtiges städtebauliche Planungsinstrument mit dem zukünftige Entwicklungen steuerbar sind. Der Bauleitplan besteht aus Flächennutzungsplan und Bebauungsplan.
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