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Baulast

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Unter einer Baulast kann die öffentlich-rechtliche Verpflichtung verstanden werden, eine bauliche Anlage herzustellen oder zu unterhalten. Im privaten Baubereich wird unter ein Baulast jedoch verstanden, auf dem eigenen Grundstück bestimmte Vorgänge zu dulden. Dazu kann z.B. das Durchfahrtsrecht eines Nachbarn gehören, durch ein fremdes Grundstück fahren zu dürfen, um sein rückseitig gelegenes Grundstück erreichen zu können. Andere Baulasten können beispielsweise das Aufstellen von Telegrafenmasten oder die Duldung einer bis an die Grundstücksgrenze heranreichenden Scheune betreffen. Baulasten werden im Baulastenverzeichnis eingetragen, welches als eine Ergänzung zum Grundbuch verstanden werden kann. Das Baulastenverzeichnis wird bei den zuständigen Bauämtern der Stadtverwaltungen, Kreise usw. geführt.

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Kärcher
 24.05.2012
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