Bona HolzpflegeTeckentrupBausepSchiedelEdinger FachmarktAtrium Duschkabinen
  Das Baulexikon
  Das Baulexikon
  der Abkürzungen
  Das Holz-ABC
  Das Lexikon der
  Gefahrenstoffe
  Handwerkersuche
  Unsere Partner
  Über unsere Firma
  Katalog Service
  Mediadaten

Das umfangreichste Baulexikon im Internet

A| B| C| D| E| F| G| H| I| J| K| L| M| N| O| P| Q| R| S| SCH| ST| T| U| V| W| X| Y| Z
Suchbegriff:
 

Bauherr

Helfen Sie mit!
» Ergänzungsvorschlag
» Verbesserungsvorschlag

Als Bauherr wird derjenige bezeichnet, der ein Bauvorhaben veranlasst. Das ist sogar in den Landesbauordnungen so verankert. Ein Bauherr hat einige Pflichten. Er ist zum Beispiel dafür verantwortlich, dass die Baumaßnahme dem öffentlichen Baurecht entspricht. Zudem ist er für die Sicherheit auf der Baustelle verantwortlich. Zwar nicht, wenn der Zimmermann vom Dach fällt, doch wenn ein Kind durch mangelnde Sicherheitsvorkehrungen auf der Baustelle zu Schaden kommt. Jeder Bauherr sollte daher vor Baubeginn eine Bauherren-Haftpflichtversicherung abschließen. Auch andere Versicherungen wie die Bauleistungsversicherung ist für den Bauherrn empfehlenswert. Zudem sollte der Bauherr sich bei der Bau-Berufsgenossenschaft anmelden. Nur so sind Helfer auf dem Bau abgesichert. Der Bauherr bestellt den Entwurfsverfasser, den Bauleiter und das Bauunternehmen. Wenn er den Anforderungen genügt, die an die Tätigkeiten auf dem Bau gestellt werden, kann er diese Aufgaben auch selbst übernehmen.

© Copyright by pw-Internet Solutions GmbH

 
Kärcher
 24.05.2012
Seitenanfang  |  zurück  |  drucken  |  Impressum / AGB   | © pw-Internet Solutions GmbH