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Im Bebauungsplan kann eine Baugrenze festgesetzt werden. Die Baugrenze wird als Linie aus zwei Punkten und einem Strich gezeichnet (bei farbiger Darstellung in blau). Im Gegensatz zur Baulinie ist der Bauherr bei einer Baugrenze nicht verpflichtet, auf dieser Linie zu bauen. Die Baugrenze darf lediglich nicht überschritten werden. Wenn der Bauherr einen halben Meter hinter der Baugrenze bauen will, ist das erlaubt. Und es ist natürlich erlaubt, genau auf der Baugrenze zu bauen.
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