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Baugenehmigung

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Auf den Bauantrag folgt die baubehördliche Baugenehmigung - oder auch die Ablehnung, was aber eher selten der Fall ist. Die einmal erteilte Baugenehmigung, auch "Bauschein" genannt, bindet die Bauverwaltung; sie kann im Nachhinein keine Änderungen oder Ergänzungen mehr verlangen. In den meisten Fällen werden Baugenehmigungen allerdings mit einigen Nebenbestimmungen versehen. Dies können Bedingungen sein, zum Beispiel vor Baubeginn die Erschließungskosten zu bezahlen. Solange diese Bedingungen nicht erfüllt sind, ist die Baugenehmigung auch nicht rechtskräftig. Dies können aber auch Auflagen sein, zum Beispiel eine Mauer statt mit 2,20 m mit 1,80 m Höhe zu bauen.

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Kärcher
 24.05.2012
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