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Bauflächen werden in §1 der Baunutzungsverordnung definiert. Die Einteilung der Bauflächen im Flächennutzungsplan wird wie folgt vorgenommen: Wohnbauflächen (W), Gemischte Bauflächen (M), Gewerbliche Bauflächen (G) und Sonderbauflächen (S). Während im Flächennutzungsplan von Bauflächen die Rede ist, wird im Bebauungsplan von Baugebieten gesprochen.
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