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Nicht nur die Bauarbeiter, die auf einer Baustelle tätig sind, müssen bei der Bauberufsgenossenschaft angemeldet werden, sondern auch ehrenamtliche Helfer, Freunde und Nachbarn, die bei der Errichtung eines Gebäudes helfen. Die Berufsgenossenschaft deckt das Unfallrisiko ab für Unfälle auf der Baustelle und bei der Anfahrt bzw. Rückfahrt zu bzw. von der Baustelle. Die Bauberufsgenossenschaft ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und Träger der gesetzlichen Unfallversicherung.
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