|
|
|
Die Bauabnahme ist zum einen ein privatrechtlicher und zum anderen ein baurechtlicher Vorgang. Über die privatrechtliche Bauabnahme, also den Vorgang, wenn das Haus vom Bauunternehmer auf den Bauherrn übergeht, informiert Sie dieses Lexikon unter dem Suchbegriff Abnahme. Die behördliche Bauabnahme wird von einem Mitarbeiter der Bauaufsichtsbehörde vorgenommen. Zunächst einmal erfolgt die Rohbauabnahme; ist das Bauwerk fertiggestellt, nimmt die Behörde die Schlussabnahme vor. Zu allen Zeitpunkten der Baumaßnahme kann im übrigen die Baubehörde auch eine Bauüberwachung durchführen, was im privaten Baubereich meistens nur stichprobenartig geschieht.
|
 |
| © Copyright by pw-Internet Solutions GmbH |
 |
|
|
|