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Barfußbereiche sind in der Architektur jene Zonen in einem Wohnhaus oder einer Freizeiteinrichtung, in denen die Menschen barfuß herumlaufen. Fliesen der Bewertungsgruppe A sind in "weitgehend trockenen Barfußräumen", "Umkleideräumen" und dergleichen zu verlegen. Für weitgehend nasse Barfußgänge, für Planschbecken und Schwimmbadböden kommt die Bewertungsgruppe B infrage. Fliesen der Bewertungsgruppe C sind vorgeschriben bei ins Wasser führenden Treppen oder sog. Durchschreitebecken. Der private Schwimmbadbesitzer tut gut daran, sich auch an diesen Vorgaben zu orientieren.
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