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Bevor Bauaufträge erteilt werden, die über kleinere Maßnahmen wie dem Decken eines Garagendachs hinausgehen, erfolgt immer eine Ausschreibung. Bei Bauvorhaben von Behörden und öffentlichen Körperschaften ist dieses sogar eine gesetzlich verankerte Pflicht. Durch die Ausschreibung soll der billigste Anbieter gefunden werden. Ob dieser auch der Beste ist, steht auf einem anderen Blatt. Insbesondere bei der Ausschreibung von großen Bauaufträgen für die sog. "öffentliche Hand" kommt es immer wieder zu
Schmiergeldzahlungen, die bei einer Aufdeckung in Strafprozesse wegen Bestechung münden.
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