|
|
|
Ausschalfrist ist eine Bezeichnung aus dem Stahlbetonbau. Nach dem Betonieren dürfen Bauteile erst ausgeschalt werden, wenn der Beton ausreichend erhärtet ist. Dies ist dann der Fall, wenn die zum Zeitpunkt des Ausschalens auf das Bauteil einwirkenden Lasten aufgenommen werden können, ohne dass sich unzulässige Risse im Beton bilden würden. Je nach Festigkeitsklasse des Zements und Art des Bauteils kann die Ausschalfrist zwischen einem Tag und drei Tagen betragen.
|
 |
| © Copyright by pw-Internet Solutions GmbH |
 |
|
|
|