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Ausbauhaus

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Das Ausbauhaus - gelegentlich auch Mitbauhaus genannt - ist generell ein Fertighaus, dessen Innenausbau vom Bauherren ganz oder teilweise selbst vorgenommen wird. Soweit ist die Sache verständlich. Aber welche sonstigen Leistungen müssen denn nun bei einem Ausbauhaus "vorschriftsmäßig" vom Hersteller erbracht werden? Es gibt in dieser Hinsicht k e i n e Vorschriften, jedenfalls nicht in Deutschland. Der Hersteller hat also einen "Gestaltungsrahmen", was er unter einem Ausbauhaus versteht und vertraglich zusichert. Umgekehrt kann sich natürlich der Bauherr denjenigen Hersteller aussuchen, der die meisten Leistungen in den Begriff "gepackt" hat. Generell kann man aber davon ausgehen, dass ein Ausbauhaus diese Leistungen umfassen sollte: Auf die vorhandene Kellerdecke wird ein komplettes Haus aufmontiert, das logischerweise aus allen Wänden, einem eingedeckten Dach, der fertiggestellten Dachuntersicht und einem Schornstein besteht. Natürlich müssen die Außenwände wärmegedämmt sein, die Fassade muss fertig verputzt oder verkleidet sein. Ferner gehören zum üblichen Lieferbestandteil die fertig einmontierten Fenster samt Rolladen oder Schlagläden, die Haustür mit Schließanlage und die Türe zur Terrasse, meistens eine Hebe-Schiebetüranlage. Üblicherweise sind die Leerrohre für die elektrischen Leitungen angelegt, die Rohre für Wasser-, Abwasser- und Gasanschlüsse bereits vormontiert. Der Bauherr erhält also ein regendichtes und wärmegedämmtes Haus, dessen Innenausbau er nun witterungsunabhängig Schritt für Schritt vornehmen kann - sogar im stärksten Winter, sofern er eine Heizungsanlage anschließt oder anschließen lässt. In Österreich ist mit der ÖNORM B 2310 geregelt, welche Mindestleistung der Anbieter eines Ausbauhauses erbringen muss.

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Kärcher
 23.05.2012
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