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Innerhalb eines Flächennutzungsplanes wird auch festgelegt, an welcher Stelle Außenanlagen anzulegen sind. Das sind in erster Linie Kinderspielplätze und öffentliche Grünanlagen. Im privaten Wohnungsbau werden unter "Außenanlagen"
Gärten, Terrassen, Wege, Außentreppen oder Zaunanlagen verstanden. Auch die Leitungen und Rohre für Strom, Wasser, Telekommunikation und Gas zählen zu den Außenanlagen, soweit sie sich außerhalb des Wohngebäudes befinden.
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