Außentür
Als Außentür bezeichnet man eine Tür an der Außenwand eines Gebäudes oder einer Einfriedung. Außentüren können beispielsweise Wohnungseingangstüren, Hauseingangstüren, Garagentore, Balkon- und Terrassentüren, Stalltüren, Scheunentore, Hoftüren oder Hoftore sein. Außentüren müssen generell Witterungs- und Einbruchsschutz bieten. Außen sind sie mit einem witterungsfesten Anstrich zu schützen bzw. auch durch Schlagregenschutzmaßnahmen. Schlösser, Verankerungen und Beschläge müssen vor Einbruch schützen.