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Werden bei Tätigkeiten Stäube, Gase oder Dämpfe frei und ist keine effektive Absaugung dieser Gefahrenstoffe vorhanden, muss Atemschutz getragen werden. Beim Bohren, Fräsen, Schleifen und Sägen werden Stäube freigesetzt. Fasern treten bei Verlegen oder Abreißen von Dämm-Material auf.
Beim Schweißen entstehen Rauche. Um diese und andere Gefahrenstoffe aus der Atemluft zu filtern, werden Atemschutzmasken als partikelfiltrierende Halbmasken oder Halb- und Vollmasken eingesetzt.
Atemschutzmasken mit höherer Schutzfunktion sind nach der europäischen Norm EN149 in die
Schutzstufen FFP1, FFP2 und FFP3 (filtering face piece; in den USA N-95- und N-99-Filter) eingeteilt. Die Filterklassifikation bezieht sich auf die Schutzwirkung vor Partikelgrössen (max. 0.6 μm). Sie liegt bei FFP2-Masken bei min. 95% und bei FFP3-Masken bei min. 99%.
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