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Architektenhonorar

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Architektenhonorar ist ein gesetzlich geregelter Anspruch des Architekten auf Entlohnung seiner Leistungen für Planungs-, Ausschreibungs- und Bauleitungsaufgaben. Das Honorar bemisst sich nach dem Wert und dem Schwierigkeitsgrad des Bauwerks und ist in verschiedenen Stufen zahlbar. Ab wann das Architektenhonorar anfällt, ist von Architekt zu Architekt unterschiedlich. Die Grenze zwischen kostenfreier Akquisitionsphase und honorarpflichtigem Planungsprozess ist oft fließend. Das erste Treffen mit dem Architekten ist für Bauherren in der Regel kostenlos. Beide Parteien müssten dabei testen, ob sie überhaupt miteinander arbeiten können und möchten. Auch weitere Treffen und erste Arbeiten am Projekt betrachten manche Architekten noch als Eigenwerbung. Ab wann Kosten anfallen, wird bei jedem Projekt neu festgelegt. Wenn der Kunde davon ausgeht, dass ihn die Beratung nichts kostet, sollte er das auch deutlich sagen. Umgekehrt müssen auch Architekten klare Ansagen machen, ab welchem Zeitpunkt sie Honorar verlangen.

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Kärcher
 23.05.2012
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