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Architekt(in) ist ein innerhalb der EU geschützter Beruf, den nur jemand ausüben darf, der auf einer Fachhochschule (FH), einer Technischen Universität
(TU) oder einer Hochschule für Gestaltung studiert und ein Staatsexamen abgelegt hat. Das Studium dauert in der Regel auf Fachhochschulen acht, auf Technischen Hochschulen zehn Semester. Der Architekt erhält zwar während seiner Ausbildung ein umfassendes Wissen über Baumaterialien, Bauphysik und Konstruktionsverfahren, das Schwergewicht seiner Arbeit liegt aber im Gegensatz zur Tätigkeit eines Bauingenieurs im gestalterischen, also kreativen Bereich. Architekten, die freiberuflich tätig werden wollen, müssen zuvor die Vorlagenberechtigung erlangen. Ferner müssen sie Mitglieder der Architektenkammer sein und eine Pflichthaftplichtversicherung abgeschlossen haben, wonach diese bei Schäden eintritt, die der Architekt bei der Bauplanung oder Bauüberwachung verursacht haben kann. Der Architekt hat Anspruch auf eine gesetzlich festgelegte Vergütung nach den in der HOAI festgelegten Leistungsphasen.
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