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Arbeitnehmersparzulage

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Die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatlich gewährte Geldzulage zur Vermögensbildung von Arbeitnehmern. Mit der Arbeitnehmersparzulage kann zum Beispiel ein Bausparvertrag angespart werden. Bis zu 470 Euro können Arbeitnehmer jährlich vermögenswirksam sparen. Vom Staat gibt es zusätzlich die Arbeitnehmersparzulage von 9 Prozent obendrauf. Sie ist allerdings abhängig vom Einkommen des Arbeitnehmers. Bei Ledigen liegt die Grenze bei 17.900 Euro des zu versteuernden Jahreseinkommens, bei Verheirateten ist diese Grenze bei 35.800 Euro.

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Kärcher
 23.05.2012
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