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Anschlusskanal

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Der Anschlusskanal ist der Kanal zwischen dem öffentlichen Abwasserkanal und der Grundstücksgrenze bzw. der ersten Reinigungsöffnung auf dem Grundstück. Die erste Reinigungsöffnung kann zum Beispiel der Übergabeschacht auf der Grundstücksgrenze, ein Revisionsschacht am Haus oder eine Revisionsöffnung im Keller sein. Je nach Entwässerungssystem gibt es einen oder zwei Hausanschlüsse an die öffentliche Kanalisation. Beim sogenannten Mischsystem werden Schmutzwasser und Regenwasser über einen Anschlusskanal abgeleitet. Im Trennsystem wird das Regenwasser von Dachflächen und befestigten Flächen separat gesammelt, abgeführt und anschließend in den städtischen Regenwasserkanal eingeleitet. Das Schmutzwasser (Spül-, Wasch- und Toilettenwasser) fließt über einen zweiten Anschlusskanal in den städtischen Schmutzwasserkanal ab. Beim Trennsystem sind somit zwei städtische Kanäle vorhanden. Dies ist an den zwei, jeweils dicht nebeneinander liegenden Schachtdeckeln in der Straße gut zu erkennen. Grundleitungen und Anschlusskanäle innerhalb des privaten Grundstücks sind generell vom Grundstückseigentümer zu bauen, zu warten und instand zu halten. Für den Anschlusskanal innerhalb der öffentlichen Straße (zwischen Grundstücksgrenze und städtischem Kanal) gibt es unterschiedliche Regelungen, die in der Entwässerungssatzung der Gemeinde festgelegt sind. Die Herstellung erfolgt jedoch meist von der Kommune. Die Kosten trägt der Grundstückseigentümer.

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Kärcher
 23.05.2012
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