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Anrufschranke

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Bei einer Anrufschranke handelt es sich um eine Bahnschranke, die nur bei Anruf geöffnet wird. Die restliche Zeit ist die Schranke unten und für den Straßenbenutzer nicht passierbar. Anrufschranken gibt es meist bei wenig befahrenen Bahnübergängen, die zudem meist abseits liegen und nicht vom zuständigen Schrankenwärter eingesehen werden können. Über eine Wechselsprechanlage meldet der Verkehrsteilnehmer, dass er den Bahnübergang passieren möchte. Sofern kein Zug kommt, öffnet der Schrankenwärte daraufhin die Schranke. Das darauf folgende Schließen der Schranke wird vom Wärter über die Sprechanlage angekündigt.

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Kärcher
 23.05.2012
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