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Anhörungsverfahren ist ein Begriff aus dem Baurecht. Laut §3(1) des Baugesetzbuches ist das Anhörungsverfahren eine vorgezogene Bürgerbeiligung im Bauleitplanungsverfahren. Die Anhörung erfolgt während der Vorentwurfplanung. Dabei findet eine Unterrichtung und Erörterung statt. Ein Anhörungsverfahren ist nach BauGB § 13 nicht erforderlich, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Eingeschränkt in seiner Rechtswirkung ist das Verfahren durch den § 214 des Baugesetzbuches.
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