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Bei baulichen Sanierungsmaßnahmen kann es insbesondere im Hinblick auf die Finanzierung durch Geldinstitute erforderlich werden, den Wert der Immobilie noch vor Beginn der Sanierung festzustellen. Man spricht dann von Anfangswertfeststellung. Eine Anfangswertfeststellung wird in der Regel durch das Gutachten eines Sachverständigen vorgenommen. Ist die Sanierungsmaßnahme abgeschlossen, kann aus den gleichen Gründen eine Endwertfeststellung erforderlich werden.
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