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Allgemein anerkannter Stand der Technik

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Es gibt keine gesetzliche Definition der Begriffe "Allgemein anerkannter Stand der Technik" bzw. „anerkannte Regeln der Technik”. Die Begriffe haben jedoch insbesondere im privaten Baurecht eine weitreichende Bedeutung erlangt. Sowohl in Klauselsammlungen (wie z. B. der VOB/B) als auch direkt im Gesetzestext wird auf anerkannte Regeln der Technik Bezug genommen. Anerkannte Regeln der Technik sind eigendynamische Regelungen, die sich in ständiger Weiterentwicklung befinden. Sie müssen nicht immer schriftlich fixiert sein. Mit dem Begriff werden alle Anleitungen für handwerkliche und industrielle Verfahrensweisen zur Herstellung oder Verwendung von technischen Anlagen, Geräten, Maschinen, Bauwerken und dergleichen erfasst. Es handelt sich um Regeln, die in der Wissenschaft als theoretisch richtig anerkannt sind und in die in dem Kreis der nach neuestem Erkenntnisstand vorgebildeten Techniker durchweg bekannt und aufgrund praktischer Erfahrung als technisch geeignet anerkannt sind. Ein großer Teil dieser Regelungen ist in den DIN-Normen niedergelegt. Aber auch die DVGW-Arbeitsblätter oder Montageanleitungen der Hersteller enthalten anerkannte Regeln der Technik.

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Kärcher
 21.05.2012
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