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Die Achslast ist die durch eine Achse mit zwei Rädern an die Verkehrsfläche abgegebene Belastung aus Eigengewicht und Nutzmasse (Nutzlast) eines Fahrzeugs. Die höchstzulässige Achslast in Deutschland nach der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) beträgt bei Einzelachsen 11 t (ab 1992 11,5 t) und bei Doppelachsen 18 t (ab 1992 19 t).
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