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Abtretung bedeutet zunächst allgemein die Übertragung von Rechten oder Ansprüchen auf einen Dritten. Dieser Begriff kommt häufig bei der Finanzierung von Wohneigentum vor. Denn mit der Abtretung von Ansprüchen kann ein Darlehnen abgesichert werden. So kann der Kreditnehmer beispielsweise seine Ansprüche aus einem Bausparvertrag oder aus einer Lebensversicherung an die Bank abtreten.
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