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Eine Abschlussgebühr wird im Zusammenhang mit einem Bausparvertrag fällig. Jeder, der einen Bausparvertrag abschließt, muss diese entrichten. Die Höhe der Abschlussgebühr hängt von der Höhe der Bausparsumme ab. Erst wenn sie bezahlt ist, gilt der Bausparvertrag als eingelöst.
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