Abnahmeverpflichtung
Die Abnahmeverpflichtung verpflichtet den Darlehensnehmer, ein Darlehen innerhalb einer festgelegten Zeit vollständig abzurufen. Besonderes Augenmerk sollte auf diese Abnahmeverpflichtung vor allem beim Kauf von Wohnungen, dessen Baubeginn nicht festgelegt ist, oder bei Bauvorhaben mit unklarer Bauzeit gelegt werden.