badewanne24.de - T&R Design GmbHWestag-GetalitMarleyTraumreiterUzindas-baulexikon.de
  Das Baulexikon
  Das Baulexikon
  der Abkürzungen
  Das Holz-ABC
  Das Lexikon der
  Gefahrenstoffe
  Handwerkersuche
  Unsere Partner
  Über unsere Firma
  Katalog Service
  Mediadaten

Das umfangreichste Baulexikon im Internet

A| B| C| D| E| F| G| H| I| J| K| L| M| N| O| P| Q| R| S| SCH| ST| T| U| V| W| X| Y| Z
Suchbegriff:
 

Abnahmeprotokoll

Fachbeiträge lesen:
» Bauantrag und Planungsrecht
» Die Landesbauordnungen
» Was alles zum Bauantrag gehört
» Wie man einen Bebauungsplan liest
» Bauabnahme - das ist dabei zu beachten
» Abnahmeprotokoll - so sollte es aussehen

Helfen Sie mit!
» Ergänzungsvorschlag
» Verbesserungsvorschlag

Eine Abnahmeprotokoll sollte bei der Übernahme eines neuen Hauses oder einer Mietwohnung angefertigt werden. Wurde auf Grundlage der VOB im Bauvertrag eine förmliche Abnahme vereinbart, sollte das Abnahmeprotokoll bei der Übernahme eines neuen Hauses folgendermaßen aussehen:

- Titel "Bauabnahme gemäß VOB/B § 12"

- Adresse des Bauherrn (Anschrift Baustelle, Name des Bauherrn)

- Adresse des Auftragnehmers (Handwerker, Bauunternehmer usw.)

- Auftragsnummer und Datum des Bauvertrages

- Bezeichnung der abzunehmenden Leistung z.B. Elektroarbeiten

- Teilnehmer der Baubegehung

- Beginn und Fertigstellung der Bauleistung

- Datum und Ort der Abnahme

- Exakte Benennung der bei der Abnahme festgestellten Mängel

- Terminvorgabe für die Mängelbeseitigung

- Einwände des Auftragnehmers

- Unterschrift des durch Auftraggeber und Auftragnehmer, oder deren Vertreter

Bei ausgehandelten Vertragsstrafen muss zusätzlich ins Protokoll kommen, dass sie noch eingefordert werden. Fehlt der Zusatz, geht der Anspruch des Auftraggebers auf Geltendmachung einer Vertragsstrafe verloren. Arbeiten mit kleinen Mängeln können vorbehaltlich abgenommen werden, mit wesentlichen Mängeln kann die Abnahme verweigert. Die vorbehaltliche Abnahme bezüglich Mängelbeseitigung wird auf dem Abnahmeprotokoll vermerkt. So bleibt der Handwerker verantwortlich für Schäden seiner Leistung. Muss Schreiner beispielsweise eine falsche Tür auswechseln und zerkratzt dabei den Parkettboden, geht das auf seine Kappe. Würde der Bauherr die Leistung des Handwerkers vor der Mängelbeseitigung abnehmen, so hätte er den schwarzen Peter und müßte für die Beseitigung des Kratzers zahlen.

© Copyright by pw-Internet Solutions GmbH

 
Kärcher
 17.05.2012
Seitenanfang  |  zurück  |  drucken  |  Impressum / AGB   | © pw-Internet Solutions GmbH