TeckentrupBürkle KellerIsoverHailoKärcherdas-baulexikon.de
  Das Baulexikon
  Das Baulexikon
  der Abkürzungen
  Das Holz-ABC
  Das Lexikon der
  Gefahrenstoffe
  Handwerkersuche
  Unsere Partner
  Über unsere Firma
  Katalog Service
  Mediadaten

Das umfangreichste Baulexikon im Internet

A| B| C| D| E| F| G| H| I| J| K| L| M| N| O| P| Q| R| S| SCH| ST| T| U| V| W| X| Y| Z
Suchbegriff:
 

Abgeschlossenheit

Fachbeiträge lesen:
» Bodenrichtwerte - sinnvoll oder nicht mehr zeitgemäß?
» Das Baugesetzbuch
» Die Wertermittlungs- verordnung
» Sachverständiger im Baubereich

Helfen Sie mit!
» Ergänzungsvorschlag
» Verbesserungsvorschlag

Abgeschlossenheit ist die Voraussetzung für den Kauf einer Wohnung. Sie kann nur erworben werden, wenn sie einen abschließbaren Zugang besitzt. Eine Wohnung gilt als abgeschlossen, wenn sie einen eigenen Zugang von außen hat, wenn sie durch Trennwände oder Decken von anderen Räumen oder Wohnungen getrennt ist und wenn sie über Bad, WC und Kochstelle verfügt. Kellerräume, Speicher oder ähnliche Räume zählen ebenfalls dazu. Abgeschlossenheit ist auch ein wichtiger Aspekt bei der Planung eines Mehrfamilienhauses. Die Festlegung der Abgschlossenheit dient zur sachenrechtlichen Klarheit und zur Klarstellung von Eigentums- und Benutzungsverhältnissen innerhalb des Gebäudes, in welchem sich das Wohneigentum befindet. Im Grundbuchamt wird über die Abgeschlossenheit ein spezielles Grundbuchblatt angelegt (Abgeschlossenheitsbescheinigung).

© Copyright by pw-Internet Solutions GmbH

 
Kärcher
 17.05.2012
Seitenanfang  |  zurück  |  drucken  |  Impressum / AGB   | © pw-Internet Solutions GmbH