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Als Abfangung bezeichnet man die Sicherung von Baugruben durch Gräben, Bauteile oder Bauwerke gegen die Gefahr des Einstürzens. Zur Baugrubensicherung werden beispielsweise Spundwände oder Bohrpfahlwände eingesetzt. Bei Gräben kommt es, abhängig von der Bodenart auf den Böschungswinkel an. Bei Sand, Kies oder anderen nichtbindigen Böden darf der Böschungswinkel z.B. höchstens 45° betragen, während er bei Fels 80° sein darf.
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