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Die Beseitigung von Abfällen umfasst neben der endgültigen Ablagerung von Abfällen in Deponien alle vorherigen Behandlungsmaßnahmen. Dazu zählt beispielsweise die
mechanische Trennung des Abfalls in verschiedene Fraktionen sowie die Stoffumwandlung durch Verbrennung der Abfälle (Abfallverbrennung). Ziel der geordneten, also entsprechend der Bestimmung des Abfallrechts erfolgenden Beseitigung ist die weitestgehende Isolierung der Stoffe von den Umweltmedien (Erde, Wasser, Luft), wobei mit den Maßnahmen der Abfallbehandlung teilweise eine Verlagerung von Stoffen in andere Umweltmedien einhergeht.
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