Überkreuzvermietung
Bei einer Überkreuzvermietung geht es vor allem ums Steuersparen. Zwei Parteien erwerben je eine Immobilie und vermieten dann an den jeweils anderen. Jeder zieht also als Mieter in die Immobilie des anderen. Die Steuerersparnis kann erheblich sein. Denn beide Parteien erzielen nun gleichermaßen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Diesen können sie Ausgaben für die Gebäudeabschreibung sowie Werbungskosten aus den Hypothekenzinsen entgegenstellen.